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Anfrage: Abgasentwicklung des Schwerverkehrs

Geschäftsnummer:

03.1011

Eingereicht von:

Pedrina Fabio

Einreichungsdatum:

12.03.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Euro-; Emissionen; Fahrzeug; Euro-Norm; Fahrzeuge; Motoren; Echtbetrieb; Abgabekategorie; Euro-Normen; Bereit; Franken; NOx-Emissionen; Emissionsfaktoren; Rappen; Gedenkt; Stufe; Gramm; Kilowattstunde; Entspricht; Partikel; Anzupassen; -Motoren; LSVA-Abgabesätze; Konsequenzen; -Fahrzeugen; Tonnenkilometer;; Schwerverkehr; Basis; Ergeben; Höhere

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Eingereichter Text

Die Euro-Abgasnormen verlangen von Stufe zu Stufe tiefere Abgaswerte. So sollen die NOx-Emissionen von Lastwagen von 8 Gramm pro Kilowattstunde bei Euro 0 (1992/93) über 7 Gramm pro Kilowattstunde (Euro 2, 1995/96) auf 5 Gramm pro Kilowattstunde (Euro 3, 2000/01) sinken. Bei den weiteren Stufen (Euro 4 ab 2005 und Euro 5 ab 2008) sollen die NOx-Emissionen nochmals um 60 Prozent reduziert werden. Ähnliches gilt für Kohlenwasserstoff, Kohlenmonoxid und Partikel.

Nun zeigen aber vorläufige Ergebnisse eines EU-Projektes über Verbrennungsemissionen von Lastwagen (Artemis) ein ganz anderes Bild: Wegen der Optimierung der Motoren sind bei Euro-2 bzw. Euro-3-Motoren die Emissionen im Echtbetrieb auf der Strasse deutlich höher als die Emissionen in den zulassungsrelevanten Testzyklen. Das scheint sowohl für NOx als auch für Partikel PM-10 zuzutreffen.

Bei durchschnittlichen Fahrbedingungen auf Autobahnen bewegen sich die Emissionen von Euro-2- und Euro-3-Motoren im gleichen Bereich wie die von Euro-1-Motoren. Die NOx-Emissionen von Euro-2-Fahrzeugen sind sogar leicht höher als diejenigen von Euro-1-Fahrzeugen. Die Emissionsverringerung, die sich aus den neuen Verbrennungsmotoren erwarten liess, ist im Echtbetrieb nicht eingetreten.

Die Euro-Normen sind Basis für die vom Buwal berechneten Emissionsfaktoren, und diese wiederum werden im ganzen Land für die Berechnung der Emissionskataster verwendet. Euro-Normen sind auch die Basis für die Differenzierung der LSVA-Abgabesätze (Euro 0 = Abgabekategorie 1: 2,0 Rappen pro Tonnenkilometer; Euro 1 = Abgabekategorie 2: 1,68 Rappen pro Tonnenkilometer; Euro 2 und 3 und höhere = Abgabekategorie 3: 1,42 Rappen). Diese Abstufung wird auch in Artikel 40 Absatz 3a des bilateralen Landverkehrsabkommens mit der EU festgelegt (LSVA für 300 Kilometer = 205 Franken, wenn das Fahrzeug den Euro-Normen nicht entspricht, 172 Franken, wenn das Fahrzeug der Euro-Norm 1 entspricht, und 145 Franken, wenn das Fahrzeug der Euro-Norm 2 entspricht).

Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:

1. Kann er die zitierten Messergebnisse im Echtbetrieb bestätigen?

2. Welche Konsequenzen ergeben sich aufgrund dieser Erkenntnisse für die Emissionsfaktoren? Ist er bereit, diese entsprechend anzupassen?

3. Wie gedenkt er die künftigen Testmethoden anzupassen bzw. zu ergänzen, damit die effektiven Emissionen der Fahrzeuge im Echtbetrieb korrekt erfasst werden?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus angepassten Emissionsfaktoren auf die Emissionsberechnungen für das ganze Land und die einzelnen Regionen, insbesondere für die vom Schwerverkehr speziell betroffenen Transitkorridore in den Alpentälern?

5. Welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um trotz diesen höheren spezifischen Emissionen des Schwerverkehrs das Luftreinhalteziel, insbesondere bei den Schadstoffen NOx, Ozon und Partikel, zu erreichen?

6. Ist er bereit, die Abstufung der LSVA-Abgabesätze im Lichte dieser neuen Erkenntnisse zu überprüfen und anzupassen und dabei alle Fahrzeuge der Euro-Normen 3 und tiefer der Abgabekategorie 1 zuzuordnen?

7. Wie gedenkt er die nötige rasche Umstellung der Dieselfahrzeuge auf die Technologien der Kategorien Euro 4 und Euro 5 zu beschleunigen?

8. Ist er bereit, mit der EU über eine sofortige Anpassung der LSVA-Sätze im Landverkehrsabkommen zu verhandeln? Hält er es für möglich, statt einer Erhöhung der LSVA-Sätze eine Alpentransitbörse einzuhandeln?

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